AKTUELLER HINWEIS 1
Wir nehmen Untersuchungsproben erst wieder ab dem 10.01.2022 an. Bis dahin werden wir alle 2021 eingesandten Proben auswerten und befunden. Wir bitten von Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
AKTUELLER HINWEIS 2
Leider waren wir für viele unserer Kunden zuletzt nicht oder nur schwer erreichbar. Der Grund dafür liegt darin, dass wir auf Grund der aktuellen Ereignisse von Bestellungen und Anfragen förmlich überrannt worden sind. Wir versuchen die Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir auch danach nicht in der Lage sein werden, 500 E-Mails pro Tag zu beantworten oder 5500 Anrufe an einem Nachmittag anzunehmen. Letzteres hat übrigens dazu geführt, dass unser Labor von der Telefonzentrale der Medizinischen Fakultät der Universität Magdeburg abgehängt wurde, damit die Anlage noch arbeitsfähig bleibt.
AKTUELLER HINWEIS 3
Ein positives Untersuchungsergebnis auf Antikörper und/oder T-Zellen gegenüber dem Virus SARS-CoV-2 ist keine ausreichende Grundlage für die Erlangung eines Genesenennachweises. Die geltenden gesetzlichen Regelungen setzen für einen Genesenennachweis immer noch einen aktuellen positiven PCR-Test auf SARS-CoV-2 voraus. Ob dies auch künftig so sein wird und ob eine gegebenenfalls eingeführte Impfpflicht Ausnahmen für nachweislich immunisierte Personen vorsehen wird, bleibt abzuwarten.